Ratgeber
Firmenwagen: Privatnutzung und Fahrtenbuch
Was du bei einem auch privat genutzten Firmenwagen dokumentierst und warum Arbeitsweg und Privatfahrten getrennt bleiben.
Ein Firmenwagen kann dienstlich und privat genutzt werden. Welche steuerliche Behandlung passt, hängt unter anderem davon ab, ob dir dein Arbeitgeber das Fahrzeug überlässt oder ob es zum eigenen Betrieb gehört.
Überlassung durch den Arbeitgeber
§ 8 Absatz 2 EStG regelt die Bewertung des Nutzungsvorteils. Neben der pauschalen Methode gibt es unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Bewertung anhand tatsächlicher Fahrzeugkosten und eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden dabei gesondert berücksichtigt.
Unser Vergleichsrechner zeigt ein vereinfachtes Arbeitnehmer-Beispiel mit ganzjähriger Überlassung und monatlichem Arbeitswegansatz. Er berechnet einen Nutzungsvorteil, keine persönliche Steuerzahlung. Sonderregeln etwa für Elektrofahrzeuge, Eigenzahlungen und Einzelbewertung sind darin nicht enthalten.
Was du für die Fahrtenbuchmethode brauchst
Eine GPS-Liste allein reicht nicht. Erforderlich sind zeitnahe und vollständige Aufzeichnungen in geschlossener Form sowie Nachweise über die Fahrzeugkosten. Für Geschäftsfahrten gehören insbesondere Datum, Kilometerstand, Reiseziel und Anlass dazu. Siehe BMF-Schreiben vom 3. März 2022, Rn. 29–35.
Privat, geschäftlich oder Arbeitsweg?
Ordne nach dem tatsächlichen Anlass zu. Der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ist keine gewöhnliche Kundenfahrt. Bei privaten Fahrten sind andere Detailangaben erforderlich als bei Geschäftsfahrten. Unser Ratgeber zu Privatfahrten erklärt die Unterscheidung.
Wenn das Fahrzeug zum eigenen Betrieb gehört
Für Unternehmer ist § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG maßgeblich. Kläre Nutzungsanteil und Fahrzeugzuordnung mit deiner Steuerberatung. Der Arbeitnehmer-Rechner ist dafür nicht vorgesehen.
Route2Bee unterstützt Erfassung, Zuordnung und Export. Prüfe die Aufzeichnungen regelmäßig und gleiche Kilometerstände mit dem Tacho ab. Funktionen ansehen. Stand: 19. Oktober 2026.
Unterlagen gemeinsam prüfen
Stimme mit der Lohnbuchhaltung ab, welche Kostenbelege und Angaben zum Fahrzeug benötigt werden. Prüfe außerdem, ob Fahrzeugwechsel oder unterjährige Überlassung im betrachteten Zeitraum berücksichtigt werden müssen. Bewahre die zugehörigen Unterlagen zusammen mit dem Bericht auf.
Das Finanzamt entscheidet über die Anerkennung. Route2Bee ersetzt keine Steuerberatung. Route2Bee ist kein Produkt von DATEV oder Lexware.