Ratgeber
Fahrtenbuch: Die 7 Pflichtangaben – was das Finanzamt verlangt
Stand: Oktober 2026
Ein Fahrtenbuch kann sich steuerlich lohnen – wenn das Finanzamt es anerkennt. Dafür müssen die Fahrten vollständig und zeitnah erfasst sein, und nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder erkennbar sein. Mängel können dazu führen, dass das gesamte Fahrtenbuch verworfen wird und die 1-%-Regelung greift. Hier sind die üblichen Pflichtangaben und die häufigsten Fehler.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Ob ein Fahrtenbuch anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Die 7 Pflichtangaben pro Fahrt
Für jede berufliche/geschäftliche Fahrt verlangt das Finanzamt:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn der Fahrt
- Kilometerstand am Ende der Fahrt
- Reiseziel (konkrete Zieladresse, nicht nur „Kunde")
- Reisezweck / Anlass (z. B. „Kundentermin Müller GmbH", „Baustelle Hauptstraße")
- Aufgesuchter Geschäftspartner bzw. Kunde
- Umwege – falls du von der direkten Route abgewichen bist, mit Begründung
Für private Fahrten genügt die Angabe der gefahrenen Kilometer. Für den Arbeitsweg (Wohnung–erste Tätigkeitsstätte) reicht ein entsprechender Vermerk.
Die 5 häufigsten Fehler
- Nachträglich geführt: Ein Fahrtenbuch muss zeitnah entstehen. Am Monatsende „rekonstruierte" Einträge kann das Finanzamt verwerfen.
- Lücken: Fehlende Fahrten oder Tage machen das ganze Buch unglaubwürdig.
- Unbemerkt veränderbar: In einer losen Excel-Tabelle lassen sich Einträge ändern, ohne dass es erkennbar ist – das spricht gegen ihre Ordnungsmäßigkeit.
- Zu vage Zweckangaben: „Dienstfahrt" ohne Ziel und Anlass reicht nicht.
- Unstimmige Kilometerstände: Wenn Tacho und Fahrtenbuch nicht zusammenpassen, fällt das bei einer Prüfung auf.
Was haben die GoBD damit zu tun?
GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern … in elektronischer Form. Für ein elektronisches Fahrtenbuch heißt das vor allem: Einträge sollen vollständig, zeitnah und geordnet sein, und nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder erkennbar dokumentiert sein. Ein Änderungsprotokoll kann dabei helfen, ersetzt aber nicht die sorgfältige Führung durch dich.
Automatisch erfassen, zeitnah prüfen
Route2Bee erkennt Fahrten automatisch per Smartphone-GPS und unterstützt dich beim Führen deines Fahrtenbuchs. Änderungen werden protokolliert. Prüfe nach der Fahrt Vollständigkeit und Kilometerstände und ergänze Kategorie, Zweck und Geschäftspartner. GPS-Empfang, Berechtigungen und Betriebssystem können die Erfassung beeinflussen. Berichte lassen sich als PDF, CSV oder DATEV-Buchungsstapel exportieren; für Lexware Office gibt es ein Eigenbeleg-PDF zum Hochladen.
→ Route2Bee kostenlos testen – 20 Fahrten insgesamt gratis. Ein Konto ist erforderlich; für weitere Fahrten brauchst du Premium.
Häufige Fragen
Reicht eine Excel-Tabelle als Fahrtenbuch? Häufig nicht. Bei einer offenen Excel-Datei lassen sich Einträge nachträglich ändern, ohne dass es erkennbar ist. Finanzämter und Gerichte verwerfen solche Aufzeichnungen deshalb oft; entscheidend ist der Einzelfall.
Wie zeitnah muss ich eintragen? Die Einträge müssen im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Fahrt entstehen – idealerweise sofort. Automatische Erfassung hilft dabei; prüfe die Daten trotzdem zeitnah.
Muss ich bei Privatfahrten das Ziel angeben? Nein. Bei privaten Fahrten genügt die Angabe der gefahrenen Kilometer – Ziel und Zweck musst du nur bei beruflichen Fahrten dokumentieren.
Was passiert bei einer einzigen fehlenden Fahrt? Größere Lücken können dazu führen, dass das Finanzamt das gesamte Fahrtenbuch verwirft und die 1-%-Regelung ansetzt. Prüfe deine Fahrten deshalb regelmäßig auf Vollständigkeit – auch wenn eine App sie automatisch erfasst.
← Alle RatgeberQuellen zur Fahrtenbuchführung: BMF-Schreiben vom 3. März 2022, insbesondere Rn. 29–35; BFH, VI B 37/23 vom 12. Januar 2024.
Das Finanzamt entscheidet über die Anerkennung. Route2Bee ersetzt keine Steuerberatung. Route2Bee ist kein Produkt von DATEV oder Lexware.